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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Maklerleistungen der AD Immo GmbH bei der Vermittlung und dem Nachweis von Wohnimmobilien. Fassung Juli 2026.

§ 1

Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der AD Immo GmbH, Starenweg 48, 59469 Ense (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern über den Nachweis oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien geschlossen werden.

(2)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3)Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2

Zustandekommen des Maklervertrags

(1)Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform zustande. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher bedarf der Maklervertrag nach § 656a BGB zwingend der Textform; mündliche Vereinbarungen sind in diesem Fall unwirksam.

(2)Exposés, Objektangaben und Anzeigen des Maklers stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Sie beruhen auf Angaben des Eigentümers; eine eigene Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit schuldet der Makler nur im Rahmen des § 5 dieser Bedingungen.

(3)Nimmt der Auftraggeber Maklerleistungen in Anspruch, obwohl ihm bekannt ist, dass der Makler dafür eine Provision beansprucht, gilt dies außerhalb des Anwendungsbereichs des § 656a BGB als Annahme des Maklervertrags. Auf einen bereits bestehenden Vertrag mit der Eigentümerseite weist der Makler vor Übersendung von Objektunterlagen hin.

§ 3

Leistungen des Maklers

(1)Der Makler erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen. Der Nachweis besteht in der Mitteilung einer konkreten Gelegenheit zum Vertragsabschluss, die Vermittlung in der aktiven Einwirkung auf die Vertragsparteien mit dem Ziel des Vertragsschlusses.

(2)Zum vereinbarten Leistungsumfang gehören regelmäßig die Aufbereitung der Objektunterlagen, die Wertermittlung nach marktüblichen Verfahren, die Erstellung des Exposés, die Vermarktung über Portale und eigene Kanäle, die Durchführung von Besichtigungen, die Prüfung der Bonität von Interessenten sowie die Begleitung bis zum Notartermin oder bis zur Unterzeichnung des Mietvertrags.

(3)Der Makler schuldet keinen Erfolg, sondern ein sorgfältiges Tätigwerden. Ein Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrags besteht nicht. Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des Hauptvertrags tätig zu werden (Doppeltätigkeit); er weist auf eine solche Tätigkeit unaufgefordert hin und wahrt die Interessen beider Seiten gleichermaßen.

(4)Der Makler ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter zu bedienen. Für deren Auswahl haftet er nach den allgemeinen Regeln.

§ 4

Provision und Fälligkeit

(1)Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt wirksam zustande kommt. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung in Textform und wird darin zusammen mit der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2)Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, bei denen der Käufer Verbraucher ist, gelten die §§ 656a bis 656d BGB. Verpflichtet sich eine Partei zur Zahlung einer Provision, so ist die andere Partei zur Zahlung in mindestens gleicher Höhe verpflichtet; die Provision wird also hälftig geteilt. Eine Vereinbarung, die den Käufer stärker belastet als den Verkäufer, ist unwirksam.

(3)Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung wird zudem erst fällig, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat (§ 656c Abs. 1 Satz 2 BGB). Auch die Vereinbarung über die Käuferprovision bedarf der Textform.

(4)Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes: Die Provision trägt, wer den Makler beauftragt hat. Eine Provision vom Mieter verlangt der Makler nur, wenn dieser ihn ausdrücklich in Textform mit der Suche beauftragt hat und der Makler daraufhin eine Wohnung beschafft, die zuvor nicht in seinem Bestand war.

(5)Die Provision ist mit dem Abschluss des Hauptvertrags verdient und binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Kaufverträgen ist maßgeblich der Tag der notariellen Beurkundung.

(6)Wird der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, entsteht der Anspruch erst mit deren Eintritt. Eine spätere Aufhebung oder Rückabwicklung des Hauptvertrags lässt den bereits entstandenen Anspruch unberührt, es sei denn, der Vertrag wird aus einem Grund rückabgewickelt, den der Makler zu vertreten hat.

(7)Der Anspruch entsteht auch, wenn der Auftraggeber statt des nachgewiesenen Objekts ein wirtschaftlich gleichwertiges Ersatzgeschäft mit derselben Gegenseite abschließt oder der Vertrag mit einer dem Auftraggeber nahestehenden Person geschlossen wird.

§ 5

Pflichten des Auftraggebers

(1)Der Auftraggeber stellt dem Makler die für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Angaben zu Mängeln, Belastungen und Rechten Dritter.

(2)Der Auftraggeber unterrichtet den Makler unverzüglich, wenn er selbst oder über Dritte Verhandlungen aufnimmt, das Objekt anderweitig anbietet oder ein Vertrag zustande kommt.

(3)Objektunterlagen und Interessentendaten sind vertraulich zu behandeln. Gibt der Auftraggeber Informationen des Maklers unbefugt an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin einen Hauptvertrag, haftet der Auftraggeber für den dem Makler entgangenen Provisionsanspruch nach den allgemeinen Regeln.

§ 6

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa Telefon, E-Mail oder dieses Internetangebot – geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – AD Immo GmbH, Starenweg 48, 59469 Ense, Telefon E-Mail [email protected] – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

§ 7

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung ist freiwillig.

An AD Immo GmbH, Starenweg 48, 59469 Ense, E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ______________________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum: ______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8

Haftung

(1)Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3)Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder Dritter. Der Makler prüft sie auf Plausibilität, kann für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit aber nur einstehen, soweit er sie selbst erhoben hat oder ihm die Unrichtigkeit bekannt war oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

(4)Eine Rechts- oder Steuerberatung schuldet der Makler nicht. Für die rechtliche Prüfung von Verträgen und für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte eine Notarin, einen Rechtsanwalt oder eine Steuerberaterin hinzu.

§ 9

Datenschutz

(1)Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Interessenten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und nur, soweit dies für die Durchführung des Maklervertrags erforderlich ist.

(2)Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 10

Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2)Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers in Ense.

(3)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.

(4)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(5)Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Weitere Angaben dazu finden Sie im Impressum.

Stand: Juli 2026 · Fassung 1.0