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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website adimmobiliengmbh.com einschließlich des Bewerbungs- und Terminbereichs. Sie beschreibt, was bereits barrierefrei nutzbar ist, wo es noch hakt und wie Sie uns erreichen, wenn Sie auf eine Barriere stoßen.

01

Stand der Umsetzung

Wir sind bestrebt, unsere Website für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Einschränkungen des Sehens, Hörens, der Motorik oder der Aufnahme von Informationen. Diese Erklärung wurde am 20. Juli 2026 erstellt und beruht auf einer internen Prüfung der Seitenvorlagen, ergänzt um Tests mit Tastaturbedienung und einem Screenreader.

Wir schätzen diese Website als weitgehend konform mit den nachstehend genannten Anforderungen ein. „Weitgehend konform“ bedeutet: Die Anforderungen sind überwiegend erfüllt, einzelne Inhalte weichen jedoch ab. Diese Abweichungen sind in Abschnitt 04 aufgeführt. Die nächste Überprüfung ist für Januar 2027 vorgesehen.

02

Angestrebte Konformität und rechtlicher Rahmen

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA, und an der europäischen Norm EN 301 549. Diese Stufe ist unser verbindlicher Maßstab für neue Inhalte und für jede Überarbeitung bestehender Seiten.

Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 in deutsches Recht umsetzt und seit dem 28. Juni 2025 gilt. Es verpflichtet auch private Anbieter bestimmter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Wir behandeln diese Anforderungen als Mindestmaß und nicht als Zielmarke.

Für unsere Stellenausschreibungen und das Bewerbungsverfahren gilt zusätzlich der Grundsatz, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Wenn Ihnen ein Schritt des Verfahrens nicht zugänglich ist, gehen wir ihn mit Ihnen auf einem anderen Weg – telefonisch, per E-Mail oder auf Papier.

03

Umgesetzte Maßnahmen

Die folgenden Punkte sind für die gesamte Website umgesetzt und werden bei jeder Änderung erneut geprüft.

  • Bedienung ohne Maus

    Alle Bedienelemente sind mit der Tastatur erreichbar. Die Reihenfolge folgt der Leserichtung, der Fokus ist durchgehend sichtbar und wird nicht überschrieben. Ein Sprunglink am Seitenanfang führt direkt zum Inhalt.

  • Struktur und Vorlesbarkeit

    Die Seiten sind mit semantischem HTML aufgebaut: eine Überschrift erster Ordnung je Seite, keine Sprünge in der Gliederung, Listen als Listen, Formularfelder mit fest verbundenen Beschriftungen und Fehlermeldungen, die dem jeweiligen Feld zugeordnet sind.

  • Kontrast und Schriftgröße

    Text und Hintergrund erfüllen mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1, große Überschriften von 3 zu 1. Die Seite bleibt bei 200 Prozent Zoom vollständig nutzbar und läuft bis 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen um.

  • Bewegung nur, wenn gewünscht

    Einblendungen beim Scrollen sind kurz und flach. Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt sie gar nicht zu sehen. Es gibt nichts, was automatisch abspielt, blinkt oder sich unaufgefordert bewegt.

  • Verständliche Sprache

    Wir schreiben kurze Sätze und erklären Fachbegriffe dort, wo sie zuerst auftauchen. Stellenanzeigen und Bewerbungsformular kommen ohne Abkürzungen aus, die man nachschlagen müsste.

04

Bekannte Einschränkungen

Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei. Wir nennen jeweils den Grund und die Alternative, über die Sie den Inhalt trotzdem erreichen.

  • Terminbuchung über einen Drittanbieter

    Der eingebundene Kalender stammt von einem externen Dienstleister. Auf dessen Bedienoberfläche haben wir nur begrenzten Einfluss; einzelne Beschriftungen und Fokusreihenfolgen entsprechen dort nicht vollständig der Stufe AA. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, vereinbaren wir den Termin telefonisch oder per E-Mail – ohne Nachteil im Verfahren.

  • Ältere PDF-Dokumente

    Einzelne zum Herunterladen bereitgestellte Dokumente sind noch nicht mit Tags versehen und daher für Screenreader nur eingeschränkt lesbar. Wir stellen diese Inhalte auf Anfrage kurzfristig als barrierefreies Dokument oder als HTML-Seite bereit.

  • Objektfotos ohne beschreibenden Alternativtext

    Fotos, die ausschließlich der Bebilderung dienen, sind als dekorativ ausgezeichnet. Bei einzelnen älteren Objektaufnahmen fehlt bislang eine inhaltliche Bildbeschreibung. Wir arbeiten den Bestand schrittweise nach.

  • Videos ohne Untertitel

    Vereinzelt eingebundene Videoaufnahmen von Objekten haben derzeit keine Untertitel und keine Audiodeskription. Alle wesentlichen Informationen aus diesen Videos stehen zusätzlich als Text auf derselben Seite.

05

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Ihnen ist etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist? Sind Inhalte für Sie nicht nutzbar oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form? Schreiben oder rufen Sie uns an. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von drei Werktagen und melden uns spätestens nach vier Wochen mit einer verbindlichen Aussage, ob und bis wann wir die Barriere beseitigen.

Erreichbarkeit
Mo–Fr 09:00 – 17:00 Uhr
Post
AD Immo GmbH, Starenweg 48, 59469 Ense

Bitte nennen Sie uns, wenn möglich, die betroffene Seite, das verwendete Gerät und die eingesetzte Hilfstechnik. Das verkürzt die Suche erheblich. Auch Hinweise auf schwer verständliche Formulierungen sind willkommen.

06

Wenn wir Ihr Anliegen nicht lösen

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Rückmeldung, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Unabhängig davon steht Ihnen die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen offen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos, eine rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich.

Erstellt am 20. Juli 2026 · Nächste Prüfung Januar 2027